ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


AK Folien e.U.
Fichtenweg 4
8431 Gralla

 

Präambel/Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers basieren ausschließlich auf den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Jeglichen Gegenbestätigungen des Auftraggebers, die sich auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen beziehen, wird hiermit widersprochen. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmers gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

Vertragsabschluss

Die auf der Website des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt, die bestellte Ware liefert oder den Kunden nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Angebotsannahme beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet nach dem fünften Tag.

Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden nicht an, gilt dies als Ablehnung mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhalts einer Auftragsbestätigung müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen fünf Tagen widersprochen werden.

Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands, werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche gelten auch geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Vorlage. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Änderungen jeglicher Art sind vom Auftraggeber schriftlich bekanntzugeben und vom Auftragnehmer zu bestätigen. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Kosten für die Konzipierung und Angebots­erstellung in Rechnung zu stellen, wenn das Angebot durch den Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer nicht angenommen und kein Auftrag erteilt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot samt Konzept/Muster/Layout o.ä. binnen einer Frist von 7 Werktagen zurückzustellen, sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen.

Die seitens des Auftragnehmers übergebenen Muster jeglicher Art sind längstens binnen 2 Wochen ab Bereitstellung zu retournieren. Bei Terminüberschreitung ist ohne vorherige Ankündigung durch den Auftragnehmer eine Pauschalabgeltung in der Höhe von € 39,00 zur Zahlung fällig. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

Übertragene Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.

Zahlungsverzug/Annahmeverzug

Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern oder gerät er in Zahlungsverzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, unverzüglich die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu fordern. Die Fortführung laufender Aufträge kann von anteiligen Zahlungen abhängig gemacht werden. Des Weiteren steht es dem Auftragnehmer frei, die Auslieferung noch nicht versandter Waren bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten. Im Falle ausbleibender anteiliger Zahlungen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Fortsetzung der Arbeiten an laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn trotz einer begründeten Mahnung seitens des Auftragnehmers keine Zahlung erfolgt.

Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zu entrichten. Die Inanspruchnahme weiterer Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzugs bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Verzugs, die Kosten des beauftragten Inkassoinstituts oder Rechtsanwalts zu erstatten.

Im Falle des Nichtannehmens der Ware innerhalb der gesetzten Frist ist der Auftragsnehmer nach ergebnisloser Verlängerungsbitten berechtigt, die Ware entweder selbst einzulagern, wofür angemessene Lagergebühren anfallen können. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Festlegung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern.

Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten gelten im Grundsatz lediglich als Richtwerte, sofern sie nicht explizit und schriftlich als feste Termine zugesichert wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen in Lieferung und Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer erschwerender Umstände und ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei einem festgelegten Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (z.B., die Bereitstellung fehlerfreier Daten, Prüfung von Vor- und Zwischenergebnissen, termingerechte Lieferung usw.) und deren Zeitpunkte zu definieren. Unterbleibt die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten seitens des Auftraggebers oder werden die vereinbarten Termine nicht eingehalten, entfällt die Haftung des Auftragnehmers für die Einhaltung des festgesetzten Liefertermins. Dies gilt ebenso für nachträgliche Änderungen des Auftrags seitens des Auftraggebers. Des Weiteren hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten während der Prüfung von übersandten Daten durch den Auftraggeber, was die Lieferzeit unterbricht.

Haftung/Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Konformität der gelieferten Ware und der zur Korrektur übermittelten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu überprüfen. Etwaige Fehler gehen mit der Freigabeerklärung des Auftraggebers auf diesen über, sofern es sich nicht um eigene Fehler handelt. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden, während versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer geltend gemacht werden müssen. Die Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden aufgrund von Mängeln besteht ausschließlich im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. Bei Teillieferungen gelten diese Regelungen jeweils nur für den entsprechenden Teil der gelieferten Ware, wobei Mängel an einem Teil nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Kundenfahrzeugen, sei es im Freien oder in überdachten Bereichen (Produktionshalle), bedingt durch Umwelteinflüsse wie Erdbeben, Hochwasser, Brand, Hagel, mutwillige Beschädigung durch Unbekannte, Diebstahl, Blitz und ähnliches. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer lediglich für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.

Für von dem Auftraggeber beigestellte Daten, Muster usw. trägt dieser die Verantwortung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für das durch die Beistellung entstehende Produkt. Eine Warnung seitens des Auftragnehmers erfolgt nur im Falle offensichtlicher Ungeeignetheit der beigestellten Daten/Materialien; in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen. Die vom Auftraggeber verwendeten Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) haben keinen bindenden Charakter. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt aufgrund unterschiedlicher Fertigungsverfahren Farbabweichungen enthalten kann.

Die während der Herstellung des Vertragserzeugnisses verwendeten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und bearbeiteten Daten bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, selbst wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat oder sie gesondert in Rechnung gestellt wurden. Eine Herausgabe zur Nutzung erfolgt nicht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Nachlackierungsarbeiten an Fahrzeugen jeglicher Art. Jegliche Haftung für Schäden infolge von Defolierung oder ähnlichen Maßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei Beklebungsarbeiten an Kraftfahrzeugen Abweichungen zwischen dem Musterausdruck und dem Original auftreten können. Dies entspricht der Natur des Prozesses, und der Auftragnehmer übernimmt dafür keine Haftung. Der Auftragnehmer teilt außerdem mit, dass ein Musterandruck grundsätzlich möglich ist. Für diesen Fall hat der Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Erklärung abzugeben, und der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Aufpreis dafür zu verlangen.

Satz- und Druckfehler, Korrekturen

Vor Beginn des eigentlichen Produktionsprozesses erhält der Auftraggeber Entwürfe und Visualisierungen zur Freigabe. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die übermittelten Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Satzfehler, die auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden kostenfrei bis zur Druckfreigabe korrigiert. Nach erfolgter Freigabe übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung mehr für etwaige Fehler. Änderungen nach der Freigabe werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Jegliche Änderungsanweisungen sollten ausschließlich schriftlich, einschließlich E-Mail, erfolgen und gelten erst nach einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Auftragnehmer als gültig.

 

Digitaldruck

Geringfügige Abweichungen von der Vorlage, wie insbesondere minimale Farbunterschiede bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren, leichte Farbabweichungen zwischen Probedruck und Auflagendruck oder zwischen Zwischen- und Endergebnis sowie Farbunterschiede zwischen digitalen Vorlagen und Ausdrucken aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung von Bildschirmen, sind technisch bedingt, unvermeidbar und stellen keinen gewährleistungspflichtigen Mangel dar.

Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Grafiken müssen auf Bildqualität, Transparenzen und Farbebenen überprüft werden. Um optimale Druckergebnisse zu gewährleisten, sollten alle Dateien in CMYK umgewandelt werden. Bei RGB-Bildern kann es zu Farbabweichungen kommen. Sämtliche bereitgestellten Dateien müssen in Pfade umgewandelt sein; andernfalls besteht das Risiko, dass Schriften und Grafiken im Druck von der gelieferten Vorlage abweichen.

Grafiken mit niedriger Auflösung, die im Großformat gedruckt werden, können verpixelt erscheinen. Daher ist sicherzustellen, dass alle Dateien in der erforderlichen Qualität bereitgestellt werden. AK Folien übernimmt keine Haftung für Farbabweichungen, Satzfehler, Transparenzprobleme oder ähnliche Mängel bei den ausgedruckten Aufträgen.

Es wird empfohlen, AK Folien mit einer Qualitätskontrolle der Druckdaten zu beauftragen. Dieser Service wird mit einem Stundensatz von 70 € berechnet.

Urheberrecht

In dem Fall, dass der Auftragnehmer selbst die Inhaberschaft der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder Teilen davon besitzt, erwirbt der Auftraggeber lediglich das nichtausschließliche Recht zur Verbreitung der gelieferten Erzeugnisse bei der Abnahme. Alle weiteren Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, verbleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer. Das ausschließliche Recht zur Nutzung der von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel, bearbeiteten Daten, Datenträger usw. und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken liegt ebenfalls beim Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung seitens des Auftragnehmers, derartige Vervielfältigungsmittel für Zwecke der Nutzung herauszugeben.

Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob der Auftraggeber das Recht besitzt, die Vorlagen jeglicher Art zu vervielfältigen, entsprechend dem Auftrag zu bearbeiten oder zu verändern, oder anderweitig zu nutzen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte freizustellen. Etwaige Kosten für rechtliche Maßnahmen trägt der Auftraggeber.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich der jeweiligen Saldoforderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Erzeugnisse, Werke und Leistungen Eigentum des Auftragnehmers. Die Sache bleibt Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie verarbeitet, bearbeitet oder veredelt ist. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus der Weiterveräußerung des Grundstücks oder des Grundstücksrechts entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Hier sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens.